1 Dies sind die Namen der Stämme. Von Mitternacht, von Hethlon gegen Hemath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hemath; das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

1 Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. {~} {~} {~}

1 Und dies sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden vom Meer an in der Richtung nach Hethlon bis da, wo es nach Hamath hineingeht, und weiter bis nach Hazar-Enon (so daß das Gebiet von Damakus nordwärts bleibt, zur Seite von Hamath), so daß ihm das Land zufällt von der Ostseite bis zur Westseite: Dan, ein Stammgebiet.

1 “Now these are the names of the tribes: from the northern extremity, beside the way of Hethlon to Lebo-hamath, as far as Hazar-enan at the border of Damascus, toward the north beside Hamath, running from east to west, Dan, one portion.

2 Neben Dan soll Asser seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

2 Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

2 Neben Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser, ein Stammgebiet.

2 Beside the border of Dan, from the east side to the west side, Asher, one portion.

3 Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

3 Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

3 Neben Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali, ein Stammgebiet.

3 Beside the border of Asher, from the east side to the west side, Naphtali, one portion.

4 Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

4 Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

4 Neben Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse, ein Stammgebiet.

4 Beside the border of Naphtali, from the east side to the west side, Manasseh, one portion.

5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

5 Neben Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim, ein Stammgebiet.

5 Beside the border of Manasseh, from the east side to the west side, Ephraim, one portion.

6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

6 Neben Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben, ein Stammgebiet.

6 Beside the border of Ephraim, from the east side to the west side, Reuben, one portion.

7 Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

7 Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

7 Neben Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda, ein Stammgebiet.

7 Beside the border of Reuben, from the east side to the west side, Judah, one portion.

8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern vom Morgen bis gegen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und lang sei, ein Stück von den Teilen, so von Morgen bis gen Abend reichen; darin soll das Heiligtum stehen.

8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen.

8 Neben Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Landhebe liegen, die ihr abzugeben habt, 25000 Ellen breit und so lang, wie ein jeder der Stammesanteile, von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte liegen.

8 “And beside the border of Judah, from the east side to the west side, shall be the allotment which you shall set apart, 25,000 cubits in width, and in length like one of the portions, from the east side to the west side; and the sanctuary shall be in the middle of it.

9 Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.

9 Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.

9 Die Hebe aber, die ihr für Jahwe abgeben sollt, hat in der Länge 25000 Ellen und in der Breite 20000.

9 The allotment that you shall set apart to the Lord shall be 25,000 cubits in length and 10,000 in width.

10 Und dasselbige heilige Teil soll der Priester sein, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mitten drinnen stehen.

10 Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen. {~} {~} {~} {~} {~} {~} {~}

10 Und folgenden soll die heilige Hebe gehören: den Priestern ein Bezirk nach Norden 25000 Ellen, nach Westen 10000 Ellen, nach Osten 10000 Ellen und nach Süden 25000 Ellen. Und das Heiligtum Jahwes soll mitten darin liegen.

10 The holy allotment shall be for these, namely for the priests, toward the north 25,000 cubits in length, toward the west 10,000 in width, toward the east 10,000 in width, and toward the south 25,000 in length; and the sanctuary of the Lord shall be in its midst.

11 Das soll geheiliget sein den Priestern, den Kindern Zadoks, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.

11 Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind. {~}

11 Den geweihten Priestern, den Zadoksöhnen, die meines Dienstes gewartet haben, die nicht irre gingen, als die andern Israeliten irre gingen, gleichwie die Leviten irre gegangen sind,

11 It shall be for the priests who are sanctified of the sons of Zadok, who have kept My charge, who did not go astray when the sons of Israel went astray as the Levites went astray.

12 Und soll also dies abgesonderte Teil des Landes ihr eigen sein, darin das Allerheiligste ist neben der Leviten Grenze.

12 Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.

12 ihnen soll es als zur Hebe gehöriges Stück von der Landhebe, als Hochheiliges, gehören neben dem Bezirke der Leviten;

12 It shall be an allotment to them from the allotment of the land, a most holy place, by the border of the Levites.

13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.

13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.

13 den Leviten aber ein Gebiet entsprechend dem Gebiete der Priester: 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite, im Ganzen also eine Länge von 25000 und eine Breite von 20000 Ellen.

13 Alongside the border of the priests the Levites shall have 25,000 cubits in length and 10,000 in width. The whole length shall be 25,000 cubits and the width 10,000.

14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiliget.

14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt.

14 Davon dürfen sie nichts verkaufen, noch vertauschen, noch darf der beste Teil des Landes in anderen Besitz übergehen, denn er ist Jahwe heilig.

14 Moreover, they shall not sell or exchange any of it, or alienate this choice portion of land; for it is holy to the Lord.

15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen die fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll unheilig sein zur Stadt, drinnen zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mitten drinnen stehen.

15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.

15 Die 5000 Ellen aber, die längs der 25000 Ellen von der Breite noch übrig sind, sind gemeiner Bezirk für die Stadt, zum Wohnen und zur Gemeindetrift; die Stadt aber soll mitten darin liegen.

15 “The remainder, 5,000 cubits in width and 25,000 in length, shall be for common use for the city, for dwellings and for open spaces; and the city shall be in its midst.

16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.

16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.

16 Und dies sind ihre Maße: Die Nordseite 4500 Ellen und die Südseite 4500 Ellen und auf der Ostseite 4500 Ellen und die Westseite 4500 Ellen.

16 These shall be its measurements: the north side 4,500 cubits, the south side 4,500 cubits, the east side 4,500 cubits, and the west side 4,500 cubits.

17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.

17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten. {~}

17 Und die Gemeindetrift der Stadt soll nach Norden 250 und nach Süden 250 und nach Osten 250 und nach Westen 250 Ellen betragen.

17 The city shall have open spaces: on the north 250 cubits, on the south 250 cubits, on the east 250 cubits, and on the west 250 cubits.

18 Aber das übrige an der Länge desselben neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das gehört zur Unterhaltung derer, die in der Stadt arbeiten.

18 Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten. {~} {~} {~} {~}

18 Und was von der Länge entlang der heiligen Hebe noch übrig ist, 10000 Ellen nach Osten und 10000 Ellen nach Westen, dessen Ertrag soll den Ackerbürgern der Stadt zur Nahrung dienen.

18 The remainder of the length alongside the holy allotment shall be 10,000 cubits toward the east and 10,000 toward the west; and it shall be alongside the holy allotment. And its produce shall be food for the workers of the city.

19 Und die Arbeiter sollen aus allen Stämmen Israels der Stadt arbeiten,

19 Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten. {~}

19 Und was die Ackerbürger in der Stadt anlangt, so sollen Leute aus allen Stämmen Israels das Stück der Hebe bebauen.

19 The workers of the city, out of all the tribes of Israel, shall cultivate it.

20 daß die ganze Absonderung der fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte eine geheiligte Absonderung sei zu eigen der Stadt.

20 Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt. {~}

20 Insgesamt also sollt ihr als Hebe 25000 Ellen ins Geviert abgeben: die heilige Hebe nebst dem Grundbesitze der Stadt.

20 The whole allotment shall be 25,000 by 25,000 cubits; you shall set apart the holy allotment, a square, with the property of the city.

21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das soll alles des Fürsten sein. Aber das abgesonderte heilige Teil und das Haus des Heiligtums soll mitten innen sein.

21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein. {~} {~} {~} {~} {~} {~} {~}

21 Was noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Grundbesitzes der Stadt, ostwärts neben den 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts neben den 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen; das gehört dem Fürsten, und die heilige Hebe und das Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.

21 “The remainder shall be for the prince, on the one side and on the other of the holy allotment and of the property of the city; in front of the 25,000 cubits of the allotment toward the east border and westward in front of the 25,000 toward the west border, alongside the portions, it shall be for the prince. And the holy allotment and the sanctuary of the house shall be in the middle of it.

22 Was aber dazwischen liegt, zwischen der Leviten Teil und zwischen der Stadt Teil und zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins, das soll des Fürsten sein.

22 Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören. {~}

22 Und vom Grundbesitze der Leviten und vom Grundbesitze der Stadt an, der mitten zwischen dem liegt, was dem Fürsten gehören soll, soll alles, was zwischen dem Gebiete von Juda und dem von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.

22 Exclusive of the property of the Levites and the property of the city, which are in the middle of that which belongs to the prince, everything between the border of Judah and the border of Benjamin shall be for the prince.

23 Danach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

23 Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. {~}

23 Die übrigen Stämme aber sind von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin, ein Stammgebiet.

23 “As for the rest of the tribes: from the east side to the west side, Benjamin, one portion.

24 Aber neben der Grenze Benjamins soll Simeon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

24 Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

24 Neben Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon, ein Stammgebiet.

24 Beside the border of Benjamin, from the east side to the west side, Simeon, one portion.

25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

25 Neben Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issachar, ein Stammgebiet.

25 Beside the border of Simeon, from the east side to the west side, Issachar, one portion.

26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

26 Neben Issachar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon, ein Stammgebiet.

26 Beside the border of Issachar, from the east side to the west side, Zebulun, one portion.

27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

27 Neben Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad, ein Stammgebiet.

27 Beside the border of Zebulun, from the east side to the west side, Gad, one portion.

28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag, von Thamar bis an das Haderwasser zu Kades und gegen dem Wasser am großen Meer.

28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer. {~}

28 Neben Gad aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, soll die Grenze laufen von Thamar über Me-Meriba bei Kades zum Bach Ägyptens hin, an das große Meer.

28 And beside the border of Gad, at the south side toward the south, the border shall be from Tamar to the waters of Meribath-kadesh, to the brook of Egypt, to the Great Sea.

29 Also soll das Land ausgeteilet werden zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das soll ihr Erbteil sein, spricht der HERR HERR.

29 Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der HERR HERR.

29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sind ihre Erbteile, ist der Spruch des Herrn Jahwe.

29 This is the land which you shall divide by lot to the tribes of Israel for an inheritance, and these are their several portions,” declares the Lord God.

30 Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.

30 Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.

30 30a Und dies sind die Ausgänge der Stadt - 30b Auf der Nordseite, die 4500 Ellen nach dem bekannten Maße mißt,

30 “These are the exits of the city: on the north side, 4,500 cubits by measurement,

31 Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Tore gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das andere Juda, das dritte Levi.

31 Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Toren gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi. {~} {~}

31 31a und zwar sind die Thore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt -: 31b liegen drei Thore: das Thor Rubens, eines; das Thor Juda's, eines; das Thor Levis, eines.

31 shall be the gates of the city, named for the tribes of Israel, three gates toward the north: the gate of Reuben, one; the gate of Judah, one; the gate of Levi, one.

32 Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das andere Benjamin, das dritte Dan.

32 Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan. {~} {~}

32 Und nach der Ostseite mit ihren 4500 Ellen liegen drei Thore: das Thor Josephs, eines; das Thor Benjamins, eines; das Thor Dan's, eines.

32 On the east side, 4,500 cubits, shall be three gates: the gate of Joseph, one; the gate of Benjamin, one; the gate of Dan, one.

33 Gegen Mittag auch also: viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das andere Isaschar, das dritte Sebulon.

33 Gegen Mittag auch also viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Isaschar, das dritte Sebulon. {~} {~}

33 Auf der Südseite mit 4500 Ellen Ausdehnung liegen drei Thore: das Thor Simeons, eines; das Thor Issachars, eines; das Thor Sebulons, eines.

33 On the south side, 4,500 cubits by measurement, shall be three gates: the gate of Simeon, one; the gate of Issachar, one; the gate of Zebulun, one.

34 Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das andere Assur, das dritte Naphthali.

34 Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naphthali. {~} {~}

34 Die Westseite mit ihren 4500 Ellen hat drei Thore: das Thor Gads, eines; das Thor Assers, eines; das Thor Naphtalis, eines.

34 On the west side, 4,500 cubits, shall be three gates: the gate of Gad, one; the gate of Asher, one; the gate of Naphtali, one.

35 Also soll es um und um achtzehntausend Ruten haben. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: Hie ist der HERR!

35 Also sollen es um und um achtzehntausend Ruten sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: "Hier ist der HERR".

35 Ringsum gemessen sind es 18000 Ellen, und heißen wird die Stadt fortan: "Jahwe daselbst".

35 The city shall be 18,000 cubits round about; and the name of the city from that day shall be, ‘The Lord is there.’”

Lutherbibel 1912

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